Urteil im Streit um Festspielhaus-Mietvertrag

Eilmeldung

Der Mietvertrag zwischen der Richard-Wagner-Stiftung und der Bayreuther Festspiel GmbH ist „schwebend ungültig“. Das erklärte uns gerade Clemens Haseloff, Pressesprecher am Landgericht Bayreuth. Hier wurde heute Vormittag (Donnerstag, 15. Dezember) das Urteil im Streit der Angehörigen aus der Familie von Wieland Wagner gegen die langfristige Vermietung des Festspielhauses, in dem die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, die Gesellschaft der Freunde und Förderer von Bayreuth und die Stadt Bayreuth die Anteilseigner sind, verkündet.

Inhaltlich, so erfahren wir am Landgericht Bayreuth, sah das Gericht keine Mängel am Vertrag, geschlossen zwischen der Richard-Wagner-Stiftung und der Bayreuther Festspiel GmbH. Dass dieser Mietvertrag nun für „schwebend ungültig“ erklärt wurde, heißt, dass es um formale Fehler geht. In diesem Fall soll eine Unterschrift fehlen, die allerdings nachträglich eingeholt werden könne, „es ist ein Schönheitsfehler“, so Haseloff. Das Vertragswerk müsse demnach nun nicht neu ausgehandelt werden.

Gegen den langfristigen Mietvertrag hat die Familie von Wieland Wagner, vertreten von Staranwalt Gregor Gysi geklagt, da sie um ein Einfluss auf die Festspielleitung fürchtet, der allerdings ohnehin relativ ist.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, es können Rechtsmittel am Oberlandesgericht in Bamberg eingelegt werden.

Hier der ausführliche Bericht über die Klage gegen den Mietvertrag und die Hintergründe

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